Die Firmung

Was bedeutet eigentlich Firmung?

Firmung bedeutet „Stärkung“. Doch wer stärkt wen oder was?

Firmung ist ein Sakrament, ein heiliges Zeichen. Ein Zeichen, das uns sagen will, Gott ist uns zugewandt, Gott will mit uns zu tun haben! Gott können wir nicht unmittelbar in unserer Alltagswelt wahrnehmen. Deshalb sind solche Zeichen von Bedeutung. Der Heilige Geist ist Gottes gute Kraft, der Heilige Geist ist eine Energiequelle, eine Gabe, die uns Mut geben will zum Leben, zum Glauben, ja zu uns selbst. Liebe Deinen Nächsten, wie dich selbst, so lautet der zweite Teil des Hauptgebotes. Sich selbst annehmen, zu sich selbst „ja“ sagen, eigene Persönlichkeit sein und werden. Das ist auch eine Grundlage, damit ich mich für einen Glauben an Gott Jesu Christi entscheiden kann. Das, was in der Taufe durch die Entscheidung der Eltern begonnen hat, kann nun durch eine eigene Entscheidung bestärkt werden.

Firmung Stärkung , Bekräftigung im doppelten Sinn.

Der Geist stärkt mich: „Sei besiegelt mit der Gabe des Heiligen Geistes.“ So lauten die Worte des Firmspenders.

Firmung  meint aber auch: Ich bekräftige meine Glaubensentscheidung.

Firmung, damit wir „begeistert“ glauben können!

Weitere Informationen

In unserer Seelsorgeeinheit werden Jugendliche zur Firmung eingeladen, die im kommenden Schuljahr die 9. Klasse besuchen werden. Die Firmung findet in der Regel im Oktober statt. 

Die Firmung wird durch den Bischoft oder durch einen bevollmächtigten Priester durchgeführt. Jedes zweite Jahr wird kein Firmspender aus Rottenburg zu uns kommen, sondern der Pfarrer vor Ort erhält die Firmvollmacht vom Bischof. 

Der Empfang des Firmsakraments wird vorausgesetzt, wenn später einmal ein Patenamt übernommen werden soll, ebenso wenn ein pastoraler Beruf in Betracht kommen sollte. In manchen Ländern ist auch bei einer kirchlichen Hochzeit die Firmung verbindlich vorgeschrieben. Die deutsche Bischofskonferenz hat für kirchliche Hochzeiten in Deutschland dies nicht verbindlich vorgeschrieben.

Zum Firmpatenamt:  Die Firmpatin/der Firmpate kann aus dem Familien- oder Freundeskreis kommen. Firmpate darf sein, wer getauft und gefirmt ist und aktuell der katholischen Kirche angehört. Die Eltern als Firmpaten sind laut Kirchenrecht ausgeschlossen. Beim jeweiligen Wohnsitz-Pfarrbüro erhält man den aktuellen Patenschein, mit dem die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes belegt wird.

Der Firmpate stärkt dem Firmling nicht nur im Leben den Rücken, sondern auch konkret im Firmgottesdienst. Bei der Spendung legt der Pate/ die Patin die rechte Hand auf die linke Schulter des Firmlings. Sprechen muss er dabei nichts.

 

Firmvorbereitung

Die Vorbereitung zur Firmung beginnt unmittelbar nach den Sommerferien und findet in Kleingruppen an drei bis vier Abenden statt. An diesen Abenden soll es darum gehen, Basiswissen im Glauben ein wenig aufzufrischen, aber vor allem auch darüber ins Gespräch zu kommen. 

 

Anmeldung

Die Anmeldung zur Firmung erfolgt in einem persönlichen Gespräch mit Pfarrer Sauter.
Dazu werden Einzeltermine übers Pfarrbüro vereinbart. 

Zum persönlichen Gespräch sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden: 

  1. Eine ausgefüllte Anmeldung zur Firmung. 
  2. Eine Kopie der Taufurkunde. 
  3. Eine ausgefüllte und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene Datenschutzerklärung. 

Zur Deckung der anfallenden Kosten wird ein Kostenbeitrag erhoben. 

Weitere Informationen erhalten sie im Pfarrbüro

 

Firmung im Jugendalter verpasst?

Auch als Erwachsener können Sie das Sakrament der Firmung empfangen. Hierfür gibt es dann eine individuelle Vorbereitung.

Die Firmung selbst kann im Rahmen eines Firmgottesdienstes mit Jugendlichen erfolgen. Es ist aber auch möglich, die Firmung im diskreten Rahmen zu feiern. Der Pfarrer vor Ort erhält dann eine entsprechende Firmvollmacht vom Bischöflichen Ordinariat.

Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im Pfarrbüro.